Wallbox-Installation & E-Mobilität in Gernsheim und Südhessen

Wallboxen und Ladeinfrastruktur – privat und gewerblich, geplant und sauber an Ihre bestehende Elektroanlage angebunden.

Installierte Wallbox zum Laden eines E-Autos an einer Gebäudewand – FH Electric Südhessen

Laden zu Hause und im Betrieb

Wer ein Elektroauto fährt, lädt am bequemsten dort, wo das Fahrzeug ohnehin steht: in der eigenen Garage, am Stellplatz oder auf dem Firmenparkplatz. Eine fest installierte Wallbox ist dafür die sichere Lösung – deutlich besser geeignet als die dauerhafte Ladung an einer normalen Haushaltssteckdose. FH Electric aus Gernsheim plant und installiert Wallboxen und Ladeinfrastruktur für private und gewerbliche Kunden in Südhessen und im Rhein-Main-Gebiet.

Erst die Anlage, dann die Wallbox

Eine Wallbox ist ein Verbraucher mit hoher Dauerlast. Vor der Installation prüfen wir deshalb, ob Hausanschluss, Zählerschrank und Verteilung dafür ausgelegt sind, welche Leitungswege möglich sind und welche Schutzeinrichtungen erforderlich werden. Bei Bedarf passen wir die Verteilung bzw. Elektroinstallation an. Gerade in älteren Gebäuden ist dieser Schritt wichtig, damit das Laden dauerhaft sicher funktioniert.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Wallboxen mit mehr als 12 kVA Bemessungsleistung – also zum Beispiel die verbreiteten 22-kW-Modelle – benötigen vor der Inbetriebnahme zusätzlich dessen Zustimmung. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Elektrofachbetrieb.

§14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln nach §14a Energiewirtschaftsgesetz: Neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung zählen als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Netzüberlastung vorübergehend reduzieren, eine Mindestleistung bleibt dabei immer verfügbar. Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Wir berücksichtigen diese Anforderungen bereits bei der Planung.

Der Ablauf in vier Schritten

  • Beratung und Bestandsaufnahme: Stellplatz, Leitungsweg, Hausanschluss und Verteilung.
  • Planung: passende Ladeleistung, Absicherung und Schutzeinrichtungen.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und – falls erforderlich – Einholen der Zustimmung.
  • Installation, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation.

Wallbox und Photovoltaik

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt oder plant, kann einen Teil des Ladestroms selbst erzeugen. Auch bei der Einbindung von erneuerbarer Energie in Ihre Anlage unterstützen wir Sie.

Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen oder Kundenparkplätzen planen wir mehrere Ladepunkte so, dass sie zur vorhandenen Anschlussleistung passen. Und weil Ladeeinrichtungen im Betrieb zu den elektrischen Anlagen gehören, können wir sie zusammen mit Ihren übrigen Anlagen in die wiederkehrende DGUV-V3-Prüfung aufnehmen.

Weitere Leistungen

Häufige Fragen

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ja. Ladeeinrichtungen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden; Wallboxen über 12 kVA benötigen vor der Inbetriebnahme zusätzlich dessen Zustimmung.

Was bedeutet §14a EnWG für meine Wallbox?

Neue Wallboxen über 4,2 kW gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Bedarf vorübergehend begrenzen, eine Mindestleistung bleibt erhalten; dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt.

Installieren Sie auch Ladepunkte für Firmen?

Ja. Wir planen und installieren Wallboxen und Ladeinfrastruktur sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbebetriebe.

Wallbox geplant?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns zeitnah aus Gernsheim.