DGUV-V3-Prüfung in Gernsheim und Südhessen
Wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE – inklusive Kennzeichnung und nachvollziehbarer Dokumentation.
Was ist die DGUV-V3-Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Früher hieß die Vorschrift BGV A3, in manchen Branchen ist auch von DGUV Vorschrift 4 die Rede – inhaltlich geht es um dieselbe Pflicht. Ergänzend fordert die Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung von Arbeitsmitteln. FH Electric übernimmt diese Prüfungen für Betriebe in Gernsheim, Südhessen und im Rhein-Main-Gebiet.
Was wir prüfen
- Ortsveränderliche Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702: Geräte, Werkzeuge, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen – prüfen, kennzeichnen, dokumentieren.
- Ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100-600 und den Normen für wiederkehrende Prüfungen: Installationen besichtigen, erproben und messen.
- Maschinen nach DIN VDE 0113-1: elektrische Sicherheit von Produktionsmaschinen.
Prüffristen
Eine feste, für alle Betriebe gleiche Prüffrist gibt es nicht. Der Unternehmer legt die Fristen auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest – abhängig davon, wie stark Geräte und Anlagen beansprucht werden. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte, zum Beispiel:
- ortsfeste elektrische Anlagen: alle 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art (z. B. feuchte Räume) jährlich,
- ortsveränderliche Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Frist verlängert werden – in Büros etwa auf bis zu 2 Jahre,
- Fehlerstromschutzschalter: Betätigen der Prüftaste durch den Nutzer, je nach Einsatzbereich arbeitstäglich bis halbjährlich.
Gern unterstützen wir Sie dabei, sinnvolle Fristen für Ihren Betrieb festzulegen, und behalten anstehende Prüfungen im Blick.
Ablauf der Prüfung
Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird. Vor Ort werden Geräte und Anlagen besichtigt, gemessen und erprobt. Geprüfte Betriebsmittel erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin. Festgestellte Mängel werden dokumentiert – und können auf Wunsch direkt durch unseren Kundendienst behoben werden.
Dokumentation für Audit und Versicherung
Am Ende erhalten Sie Prüfprotokolle und eine Übersicht aller geprüften Betriebsmittel und Anlagen. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und bei Audits. Mehr zu unseren Prüfleistungen finden Sie auch in der Leistungsübersicht.
Weitere Leistungen
Häufige Fragen
Wer muss die DGUV-V3-Prüfung durchführen lassen?
Grundsätzlich jeder Unternehmer, dessen Beschäftigte elektrische Anlagen oder Betriebsmittel nutzen. Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung erfolgen.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Richtwerte der DGUV: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung zwischen 3 Monaten und 2 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3, DGUV V4 und BGV A3?
Es handelt sich um dieselbe Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“; BGV A3 ist die frühere Bezeichnung, DGUV V4 die inhaltsgleiche Fassung einzelner Unfallversicherungsträger.
DGUV-V3-Prüfung anfragen
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns zeitnah aus Gernsheim.